1 Was versteht man unter einer ­Scheidungsvereinbarung?

Das ist ein Vertrag zwischen den Ehegatten, in dem sie die Folgen der ­Scheidung selbst regeln. Voraussetzung einer solchen Ver­einbarung ist, dass beide Eheleute mit der Scheidung einverstanden sind.

2 Welche Scheidungsfolgen gilt es zu regeln?

Wichtig sind allfällige Unterhaltszahlungen nach der Ehe, wer die Wohnung übernimmt, wer für welche Schulden aufkommt oder wie Hausrat, Pensionskassenguthaben und weitere gemeinsame Vermögenswerte aufgeteilt werden. Bei gemeinsamen Kindern gehören auch die Zuteilung der elter­lichen Sorge und Obhut, das Besuchsrecht ­sowie die Unterhaltsbeiträge dazu.

3 Was passiert, wenn man sich nicht in allen Punkten einigen kann? 

Dann können die Ehegatten das Gericht ­beauftragen, über die umstrittenen Punkte zu entscheiden.

4 Überprüft das Gericht die Scheidungs­vereinbarung? 

Ja. Die Vereinbarung ist nur gültig, wenn sie vom Gericht genehmigt wird.

5 Wann genehmigt das Gericht eine ­Vereinbarung? 

Wenn es davon überzeugt ist, dass die Scheidungsvereinbarung dem freien Willen der Ehegatten entspricht und sie klar und vollständig ist. Sie darf nicht offensichtlich unangemessen sein.

6 Gibt es Punkte, die das Gericht ­genauer anschaut? 

Ja. Bei Kinderbelangen prüft das Gericht, ob die getroffenen Regelungen im Sinne der Kinder sind. Und wenn in der Vereinbarung von der hälftigen Teilung des Pensions­kassenguthabens der beiden Partner abgewichen wird, prüft es, ob trotzdem eine angemessene Alters- und Invalidenvorsorge für beide Gatten gewährleistet ist.

7 Wo muss man die Vereinbarung­ ­einreichen? 

Beim Gericht am Wohnsitz eines der Ehegatten, zusammen mit dem gemeinsamen Scheidungsbegehren. 

8 Ist eine Scheidung günstiger, wenn man eine Scheidungsvereinbarung ­abgeschlossen hat? 

Ja. Weil das Gericht weniger Entscheide ­fällen muss und deshalb auch weniger ­Arbeit hat, kostet das Scheidungsverfahren weniger.

9 Kann eine rechtskräftige Scheidungsvereinbarung von den Parteien wieder geändert werden? 

Ja. Wenn sich die Parteien einig sind, ­können sie später Änderungen schriftlich miteinander vereinbaren. Bei Kinderbelangen müssen die Änderungen aber von der Kindesschutzbehörde genehmigt werden. Im Streitfall müssen die Parteien wieder ans Gericht gelangen.

10 Braucht man einen Anwalt, ­wenn man eine Vereinbarung ­abschliessen will? 

Nicht unbedingt. Bei einfachen Verhältnissen können die Ehegatten die Vereinbarung problemlos selbst formulieren.