1 Darf man auf einem privaten Parkplatz parkieren, wenn keine Verbotstafel vorhanden ist?
Nein, das Parkieren auf einer privaten Fläche ist nur mit der Zustimmung des Eigentümers erlaubt. Auch wenn eine Verbotstafel fehlt, bedeutet dies nicht, dass Parkieren gestattet ist.
2 Dürfen Eigentümer eines privaten Parkplatzes eine Busse ausstellen?
Nein, das darf nur die Polizei. Private dürfen von Falschparkierern aber eine Umtriebsentschädigung verlangen, wenn eine richterliche Verbotstafel auf einem privaten Grundstück steht. Die Tafel muss gut sichtbar und das Verbot klar formuliert sein. Auch muss auf die möglichen Folgen bei einem Verstoss hingewiesen werden.
3 Was passiert, wenn man eine Umtriebsentschädigung nicht bezahlt?
Der Eigentümer des Grundstückes kann bei der Polizei innert drei Monaten Anzeige erstatten. Die Staatsanwaltschaft erlässt in der Folge einen Strafbefehl. In der Regel entspricht die Busse einer üblichen Ordnungsbusse zwischen 40 und 100 Franken, dazu kommen Verfahrenskosten.
4 Wer kann eine richterliche Verbotstafel beantragen?
Der Eigentümer eines Grundstücks. Er muss vom zuständigen Gericht verlangen, dass das Parkieren auf seinem Grundstück unter Strafandrohung verboten wird und eine Verbotstafel aufgestellt wird.
5 Kann gegen die Verbotstafel Einsprache erhoben werden?
Ja. Das Parkverbot muss im Amtsblatt publiziert werden. Wer damit nicht einverstanden ist, kann innert 30 Tagen Einsprache erheben.
6 Dürfen Eigentümer ein falsch parkiertes Auto abschleppen lassen?
Nur wenn dies verhältnismässig ist. Das ist zum Beispiel dann der Fall, wenn dem Eigentümer durch das falsch parkierte Auto ein wesentlicher Nachteil entsteht – er also seinen Parkplatz nicht benutzen kann oder die Ausfahrt durch das Auto blockiert ist. Der Eigentümer muss zuerst versuchen, den Halter ausfindig zu machen, wenn das ohne grossen Aufwand möglich ist.
7 Wer muss die Kosten für das Abschleppen eines falsch parkierten Autos zahlen?
Der Auftraggeber, also der Grundeigentümer. Er kann das Geld aber vom Falschparkierer zurückfordern.
8 Wie viel darf der Abschleppdienst verlangen?
Höchstens so viel, wie die Polizei für das Abschleppen verlangt hätte.
9 Muss ein abgeschlepptes Auto auch dann herausgegeben werden, wenn der Lenker die Kosten nicht bezahlt?
Ja. Auch wenn ein Parksünder die Rechnung nicht oder nur teilweise bezahlt, muss der Abschleppdienst ihm das Auto herausgeben.
10 Wo darf man generell nicht parkieren?
Im Halteverbot, auf Hauptstrassen ausserorts, auf Radstreifen, in der Nähe von Bahnübergängen, auf Brücken sowie bei Grundstücksausfahrten