1 Was kann man tun, wenn die Alimente nicht rechtzeitig bezahlt ­werden?

Sinnvoll ist es, zuerst eine Mahnung mit ­einer Frist von wenigen Tagen für die ­Überweisung des geschuldeten Betrags zu senden. Bleibt der Erfolg aus, kann man die Betreibung einleiten.  

2 Gibt es amtliche Unterstützung beim Eintreiben von Alimenten? 

Ja, und zwar in allen Kantonen. Die Stellen helfen, das Geld einzutreiben – per Betreibungs- oder Gerichtsverfahren. 

3 Für welchen Zeitraum werden die Alimente durch die Inkassohilfestellen eingetrieben?

In der Regel ab Einreichung eines Gesuchs. Die Kantone können aber auch rück­wirkend Inkassohilfe leisten.

4 Wer bestimmt, was eine Inkassohilfestelle in einem konkreten Fall unternimmt?

Die Stelle entscheidet, welche Massnahmen geeignet sind. Die Gesuchsteller müssen der Inkassohilfe alle erforderlichen Auskünfte erteilen. 

5 Wird die Inkassohilfestelle auch tätig, wenn der Schuldner der Alimente im Ausland lebt?

Ja, sofern ein Abkommen zwischen der Schweiz und dem Wohnsitzstaat des Schuldners diese Möglichkeit vorsieht. Das ist beispielsweise bei Deutschland, ­Italien, Spanien, Portugal oder der Türkei der Fall.

6 Wer bezahlt die Inkassohilfe?

Die Steuerzahler. Für die Gesuchsteller ist die Einforderung von Kinderalimenten kostenlos. Das Gleiche gilt in der Regel für Unterhaltsbeiträge an Erwachsene. Die Inkassostelle kann aber eine Kostenbeteiligung verlangen, wenn die berechtigte Person in guten finanziellen Verhältnissen lebt. Die Kosten einer Betreibung oder eines ­Gerichtsverfahrens muss normalerweise die unterliegende Partei zahlen. 

7 Rechtliche Verfahren dauern ­monatelang – gibt es in dieser Zeit die Möglichkeit einer Bevorschussung von Alimenten?

Ja. Das gilt generell aber nur bei Unterhaltsbeiträgen für die Kinder. Alimente für ­Ehegatten werden in den Kantonen Zug, Freiburg, Wallis sowie in den französischsprachigen Kantonen bevorschusst. 

8 Muss man immer wieder von neuem betreiben, wenn das Geld ­Monat für Monat nicht bezahlt wird? 

Nicht unbedingt. Ein Gericht kann den ­Arbeitgeber eines säumigen Schuldners anweisen, jeden Monat direkt einen Teil des Lohns an die unterhaltsberechtigte Person zu überweisen. Die Inkassohilfestelle kann auch eine Sicherstellung für künftige Unterhaltsbeiträge verlangen, wenn der Schuldner über genügend Geld verfügt. 

9 Für welche Fälle ist dies vorgesehen?

Voraussetzung ist etwa, dass der Schuldner die Unterhaltspflicht beharrlich vernachlässigt, sein Vermögen verschleudert oder eine Flucht ins Ausland plant. Zur Sicherung der Alimente können zum Beispiel Bankkonten gesperrt werden. 

10 Kann man auch einen Strafantrag einreichen, wenn die Bezahlung der Alimente konsequent verweigert wird?

Ja. Die Vernachlässigung der Unterhaltspflichten kann mit einer Geldstrafe oder ­einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren ­bestraft werden. Voraussetzung ist, dass der Beschuldigte in der Lage gewesen wäre, das Geld aufzubringen.