1 Wann ist das ­Eheschutzgericht ­zuständig?

Laut Gesetz für Fälle, bei denen Ehegatten in wichtigen Angelegenheiten uneinig sind. Das kommt vor allem bei der Auflösung des gemeinsamen Haushalts vor. Dann geht es darum, die Betreuung der Kinder, die Zusprechung der Wohnung und die Unterhaltsleistungen zu regeln.

2 Wohin muss man sich in solchen ­Fällen wenden?

An das Gericht am Wohnsitz eines ...