1 Wer hat bei einer Scheidung Anspruch auf Alimente? 

Unterhaltszahlungen für den Partner gibt es nach einer Scheidung nur, wenn die Ehe lebensprägend war – wenn also aus der Ehe Kinder hervorgingen oder die Ehe mehr als zehn Jahre dauerte. Ein Ehegatte hat ­Anspruch auf Alimente, wenn er nicht fähig ist, für sich selbst aufzukommen, etwa weil er schulpflichtige Kinder betreuen muss.

2 Wie lange hat man Alimenten­zahlungen zugut?

Die Scheidungsalimente werden heute zeitlich ­beschränkt zugesprochen – mit dem Ziel, dass jeder Ehegatte nach der Scheidung wieder für sich selbst sorgt. Die Alimente sind als Übergangslösung gedacht, bis man den Lebensunterhalt wieder selbst bestreiten kann.

3 Hat man weiterhin Anspruch auf Alimente, wenn man wieder heiratet? 

Nein. Der Anspruch auf Alimente erlischt bei einer Wiederverheiratung.

4 Gilt diese Regel auch, wenn man neu im Konkubinat lebt?

Es kommt auf die Dauer des Zusammen­lebens an. Nach rund sechs Monaten können die Alimente gekürzt und nach rund zwei Jahren einstweilig sistiert werden. Nach fünf Jahren Konkubinat können sie aufgehoben werden.

5 Wie werden die Kinderalimente berechnet?

Zum Kindesunterhalt zählen persönliche Pflege und Erziehung sowie Geldzahlungen für Essen, Kleidung, Unterkunft. Dazu kommt der Betreuungsunterhalt.

6 Worum handelt es sich beim Betreuungsunterhalt?

Darunter versteht man die Abgeltung für die Leistung jenes Elternteils, der die ­Kinder allein betreut und deshalb seinen Lebens­unterhalt mit seinem eigenen Einkommen nicht finanzieren kann.

7 Wer bestimmt die Höhe der Alimente für die Kinder lediger Eltern?

Die Eltern des Kindes können gemeinsam einen Unterhaltsvertrag aufsetzen und ­diesen anschliessend von der Kindesschutz­behörde genehmigen lassen. Können sie sich nicht einigen, entscheidet das Gericht.

8 Wie lange muss man Kinderalimente zahlen?

Grundsätzlich bis zum 18. Geburtstag der Kinder. Haben die Kinder dann noch keine Ausbildung abgeschlossen, sind die Eltern bis zum Abschluss der Erstaus­bildung unterhaltspflichtig.

9 Können Kinderalimente nachträglich abgeändert werden?

Wesentliche, dauerhafte sowie unvorher­gesehene Veränderungen sowohl beim Kind als auch beim Unterhaltspflichtigen können ein Abänderungsgrund für die ­Kinderalimente sein.

10 Werden die Alimente automatisch an die Teuerung angepasst?

Nein. Eine Indexierung der Alimente ist im Gesetz nicht vorgesehen. Ein Teuerungsausgleich muss also ­ausdrücklich in einem Gerichtsurteil oder in ­einem genehmigten Unterhalts­vertrag festgehalten sein, damit man Anspruch darauf hat.