Wer eine Wohnung ab Plan kauft, entscheidet sich anhand von ein paar wenigen Papieren wie Kaufvertrag, Baubeschrieb, Grundbuchblatt oder Grund­rissplan. Das ist anspruchsvoll. Der Käufer sollte Verkäufer wie Unterlagen gut prüfen.

Verkäufer verlangen in der Regel eine ­Anzahlung vor Unterzeichnung des Kauf­vertrags. Bei einem Konkurs des Verkäufers könnte dieses Geld verloren sein. Der Interessent sollte deshalb die finanzielle Situation des Verkäufers abklären, vor allem wenn es sich um einen Generalunternehmer handelt. Käufer sollten darauf achten, dass die Akontozahlungen auf ein Generalunter­nehmerkonto fliessen. Bei solchen Konten verpflichtet sich die Bank zu kontrollieren, ob der Konto­inhaber die Zahlungen nur für den Bau der bezeichneten ­Immobilie verwendet.

Kaufverträge sind auch oft zugunsten des Verkäufers ausgestellt. ­Dieser kann darin etwa die Garantierechte an den Käufer abtreten, der Käufer muss also die Behebung von Mängeln selbst bei den Handwerkern durchsetzen. Das ist oft mühsame Arbeit.

Im Kaufvertrag sollte unbedingt ein spätester Bezugstermin genannt sein. Sonst wird es für den Käufer schwierig, vom Vertrag zurückzutreten, wenn sich ein Bauprojekt wegen Einsprachen lange verzögert. Käufer sollten auch einen genauen Baubeschrieb fordern. Viele Verkäufer nennen im Baubeschrieb Maximalbeträge für Innenausbauten wie Küche, Badezimmer, Parkett oder Einbauschränke. Diese Beträge sind oft knapp bemessen.

Ein wichtiger Termin ist die Bauabnahme. Dabei werden die Mängel erfasst und die ­Fristen für deren Behebung festgelegt. Es lohnt sich, dafür einen Experten beizuziehen.