Nicht unbedingt. Ihr Kind wird auf jeden Fall das Schweizer Bürgerrecht erhalten – unabhängig davon, ob Sie miteinander ­verheiratet sind oder nicht. Doppelbürger wird Ihr Kind aber nicht zwingend sein ­können. Zwar lässt das Schweizer Recht Doppelbürgerschaften zu. ­Voraussetzung für eine Doppelbürgerschaft ist aber, dass sie auch der Heimatstaat Ihres Mannes erlaubt. Dazu kann ­Ihnen das ­Konsulat des Staates Ihres ­Mannes ­Auskunft geben.