Ja. Diese Aufteilung entspricht der gesetz­lichen Regelung, falls weder ein Testament noch ein Erbvertrag vorliegt. Aber: Bevor die Höhe der Erbschaft berechnet wird, wird das eheliche Vermögen aufgeteilt. In den Nachlass Ihres Mannes fällt nur sein Anteil daran. Ohne einen Ehevertrag gilt für Sie das Recht der Errungenschafts­beteiligung. Das heisst: Zur Erbschaft Ihres Mannes gehört die Hälfte des gemeinsam während der Ehe erwirtschafteten Ver­mögens sowie sein persönliches Eigengut. Das sind die Vermögenswerte, die ihm zum Zeitpunkt der Heirat bereits gehörten und die er während der Ehe durch Erbschaft oder Schenkung erhielt.