Ja. Sie leben unter dem Güterstand der Errungenschaftsbeteiligung, weil Sie keinen Ehevertrag abgeschlossen haben. Das hat zur Folge, dass das gesamte während der Ehe angesparte Vermögen bei einer Scheidung hälftig geteilt wird. Zu dieser Errungenschaft zählen auch die Guthaben der dritten Säule. Ausnahme: Wer das Geld für die dritte Säule aus Mitteln einzahlt, die er in die Ehe einbrachte, während der Ehe geerbt oder geschenkt erhalten hat, bekommt bei einer Scheidung das ganze Geld.