Der Vermieter muss mindestens einmal pro Jahr eine Nebenkostenabrechnung ­erstellen und Ihnen vorlegen. Wie viel Zeit er sich für die Abrechnung nehmen darf, ist manchmal im Mietvertrag geregelt. Ist dies nicht der Fall, gilt eine Frist von sechs Monaten. Erhalten Sie die Neben­kosten­abrechnung nicht innert dieser Frist, können Sie bei der Schlichtungsbehörde in Mietsachen eine Klage ein­reichen. Schlichtungsverfahren in Miet­sachen sind kostenlos.