Inhalt
saldo 04/2025
05.03.2025
Als Eigentümer der Liegenschaft müssen Sie das Haus als Vermögen versteuern. Ihre Eltern als Bewohner des Hauses haben den Eigenmietwert als Einkommen zu versteuern.
Kommentare zu diesem Artikel
Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar hinzuzufügen
Sind Sie bereits Abonnent, dann melden Sie sich bitte an.
Nichtabonnenten können sich kostenlos registrieren.
Besten Dank für Ihre Registration
Sie erhalten eine E-Mail mit einem Link zur Bestätigung Ihrer Registration.
Keine Kommentare vorhanden