Der VW-Konzern hatte bei Dieselfahrzeugen die Ausstoss-Messung von Stickoxid manipuliert. Deshalb musste der deutsche Autohersteller die betrof­fenen Fahrzeuge nach­rüsten. VW-Besitzer, die sich damit nicht abspeisen lassen wollten, forderten Schadenersatz. 

In Deutschland haben Konsumentenorganisationen die Möglichkeit, stellvertretend für die geprellten Käufer eines VWs beim Gericht eine Sammelklage einzureichen. Grosser Vorteil für die betrog...