Aufgepasst bei Gesundheits-Checks: Für vorsorgliche Untersuchungen zahlen die Krankenkassen in der Regel nichts. Was von den Kassen im Rahmen der obligatorischen Grundversicherung bezahlt werden muss, ist im Gesetz genau geregelt.

Und bei gynäkologischen Routineuntersuchungen gilt: Die erste und zweite Vorsorgeuntersuchung einer Frau innerhalb von zwei Jahren ist kassenpflichtig. Nachher zahlen die Versicherungen einen solchen Check nur noch alle drei Jahre.

Das gilt natürlich nur, falls die Patientin gesund ist. Bei Beschwerden der Patientin muss die Kasse die Kosten für die Untersuchung immer übernehmen.

In der Praxis ist der Unterschied allerdings nicht gross. Denn die Rechnung für einen normalen Vorsorgeuntersuch kommt auf etwa 150 Franken zu stehen. Und dieser Betrag fällt ohnehin in die Franchise der Versicherten. Das heisst, sie müssen die Rechnung so oder so aus dem eigenen Sack berappen.

Immerhin: Wer zusatzversichert ist, erhält den jährlichen gynäkologischen Vorsorge-Check rückvergütet. Hier übernehmen die Krankenkassen die Kosten jedes Jahr, sofern sie nicht unter die Franchise fallen.