Ein Zürcher Ehepaar trennte sich. Der Gatte liess sich darauf von der Ausgleichskasse mehrmals die AHV-­Rente voraus­berechnen. Die Kasse kam auf einen ­Betrag von 2012 Franken. Der Mann liess sich scheiden und beantragte die Rente. Er ­erhielt aber nur 1918 Franken. Der Rentner forderte bis vor Bundesgericht eine Renten­erhöhung. Er argumentierte, er hätte sich angesichts des tieferen Betrags nicht scheiden lassen. Ohne Erfolg. Das Bundesgericht ging davon aus,dass der Mann sich auch bei Kenntnis der tieferen Rente hätte scheiden lassen. 

Bundesgericht, Urteil 9C_526/2020 vom 12. April 2021