Den Zahnarzttermin vom 16. April 2018 werde sein Mandant niemals vergessen, sagt der Anwalt vor der Einzelrichterin des Regionalgerichts Bern-Mittelland in Bern. Der Zahnarzt habe einen Gebissabdruck des 79-Jährigen erstellen müssen, um in einer späteren Behandlung eine Zahnlücke zu schlies­sen. «Heute macht man das eigentlich digital», erläutert der Anwalt. Der Zahnarzt, der bald das Rentenalter erreicht, habe aber zu «einem etwas altmodischen V...