Ein Polizist beobachtete in Basel einen Motorradfahrer, der ein Verkehrsdelikt beging. Als er die Videoüberwachung der Stadt auswertete, fielen ihm weitere Delikte des Fahrers auf. Das Strafgericht verurteilte den Töfflenker für alle Widerhandlungen mit 30 Tagessätzen Geldstrafe und 2500 Franken Busse. Der  Mann wehrte sich beim Appellationsgericht Basel-Stadt – und kam darauf mit 650 Franken Busse davon. ­Begründung: Eine Bestrafung sei nur für das vom ­Polizisten beobachteten Delikt zulässig. Die Verwendung der Videoaufnahmen sei widerrechtlich. Es fehle ein Gesetz, das regle, ob die ­Polizei Verkehrsdelikte ­filmen dürfe.

Appellationsgericht Basel-Stadt, Urteil SB.2019.63 vom 19. November 2020