Der Zirkus Knie klagte das Internet-­Ticketportal Viagogo wegen unlauteren Wettbewerbs ein. Beim Bestellprozess hatte Viagogo Zirkusveranstaltungen als «ausverkauft» gekennzeichnet, obwohl beim Zirkus Knie noch Tickets erhältlich waren. Zudem verkaufte die Internetplattform Eintrittskarten für teurere ­Kategorien, obwohl es solche Kategorien bei Knie gar nicht gab. Und sie setzte die Kunden während des Kaufprozesses unter Zeitdruck: Auf der Plattform hiess es, die ­Tickets seien nur noch wenige ­Minuten für den genannten Preis erhältlich. Das St. Galler Handelsgericht und das Bundesgericht hiessen die Klage gut und verboten Viagogo, die Zirkustickets weiterhin auf irreführende Weise zu verkaufen.

Bundesgericht, Urteil 4A_314/2021 vom 27. Oktober 2021