Nein. Laut Gesetz muss ein Verein zwar dann aufgelöst werden, wenn der Vorstand nicht mehr statutengemäss bestellt werden kann. Vorübergehende Vakanzen sind aber unproblematisch. Und wenn das zurücktretende Vorstandsmitglied nicht mehr ersetzt werden könnte, lässt sich die vorgesehene Mindestzahl von Vorstandsmitgliedern noch immer mit einer Statutenänderung reduzieren und so die Auflösung des Vereins vermeiden.