In einem Fitnesscenter in Zürich wurden aus dem Tresor rund 10 000 Franken entwendet. Der Sicherheitsdienst des Betriebs befragte zwei Mitarbeiter. Beide hatten die Codes zum Tresor. Nach der Befragung entliess der Betrieb einen der beiden Angestellten fristlos. Das Arbeitsgericht Zürich beurteilte die fristlose Kündigung als ungerechtfertigt. Der Betrieb habe die Umstände des Diebstahls zu wenig umfassend abgeklärt. Und man habe die Polizei nicht beigezogen. Sie hätte vielleicht weitere Abklärungen durchführen können.  

Arbeitsgericht Zürich, AH 190005 vom 27. Mai 2019