Von 39 Süsswaren entsprachen 14 nicht dem Gesetz. Das ist das Fazit einer Stichprobe der Kantonslabors Aargau, Basel, Solothurn, Bern und Luzern. Eingekauft wurden süsse Getränke und Schleckwaren.

Bedenklich: Fünf Proben enthielten einen verbotenen Farbstoff oder zu viel einer Substanz. Betroffen waren auch Tapiokaperlen, wie sie für Bubble Tea verwendet werden (siehe Artikel «Bubble Tea: Kalorien im Überfluss»).

Bei sechs Produkten waren Farbstoffe nicht deklariert. Das ist deshalb unerfreulich, da einige dieser Substanzen die Aktivität von Kindern beeinträchtigen können (E 102, 104, 110, 122, 124, 129). Die EU schreibt für solche Produkte einen Warnhinweis vor. Details zu den E-Nummern finden Sie auch auf www.ktipp.ch > Service > E-Nummern.

Verbotene Farbstoffe in Lebensmitteln sind ein Dauerbrenner bei den Kantonslabors. Im Bericht kritisieren die Behörden die Importeure solcher Lebensmittel: Sie sollen ihre «Kontrollpflicht wahrnehmen».