An schönen Tagen schwinge ich mich gern aufs Velo und lege die Strecke zum Bahnhof Winterthur per Muskelkraft zurück. Von dort gehts dann per S-Bahn zur Arbeit. Deshalb habe ich in der Steuer­erklärung bei den Kosten des Arbeitswegs das ÖV-Abo und das Velo abgezogen. 

Damit ist nun Schluss. Die Steuerbe­hörde strich mir den pauschalen Veloabzug von 700 Franken. Das sei nur bei täglicher Benutzung und entsprechenden Belegen zulässig. Auf meine Nachfrage, ob ich künftig jeden Tag mit dem Handy ein Selfie machen müsse, ging die Behörde nicht ein. Sie teilte mir nur mit: ÖV- und Veloabzug seien nicht kumulierbar. 
Absurd: Der Kanton gibt Jahr für Jahr Millionen für die Gesundheitsprävention aus. Wer aber das Velo benutzt, den bestraft der Steuervogt.