Elektroautos fahren fast geräuschlos. Aber nicht mehr lange. Das Bundesamt für Stras­sen verlangt, dass ab Juli 2019 alle neu in Betrieb genommenen E-Autos künstliche Geräusche erzeugen müssen. Grund: E-Mobile seien für Sehbehinderte zu leise und damit gefährlich. Vorgeschrieben ist der amtliche Kunstlärm bis zu 20 km/h. Bei höheren Tempi sei das Geräusch der Reifen laut genug. Der künstliche Lärm soll von ­einem Klanggenerator erzeugt und von Aussenlautsprechern abgespielt werden. Erlaubt sind 75 Dezibel. Das entspricht laut Bundesamt einem ­Mofageräusch in 7,5 m Distanz. 

Im Wohnquartier erwartet mich also künftig Mofalärm. Warum gilt die neue Vorschrift nicht auch für Velos, die dort mindestens gleich schnell fahren wie E-Autos?