Sieben Autofahrer aus der Schweiz ­wurden in Florenz und Mailand bei ­Tempokontrollen geblitzt. Eine Churer Inkassofirma schickte ihnen im Auftrag der Stadtverwaltungen Mahnungen und Bussen. Die Autofahrer reichten Straf­anzeige ein. Das Bundesstrafgericht verurteilte den Leiter des Inkassobüros wegen ver­botenen Handlungen für einen fremden Staat mit einer bedingten Geldstrafe von 33'000 Franken und einer Busse von 3000 Franken. Italien darf Bussen nur über ein Schweizer Gericht verschicken, da ein Abkommen für die grenzüberschreitende Zustellung fehlt. Anders ist es bei Bussen aus ­Frankreich oder Deutschland: Mit ­diesen Staaten bestehen entsprechende Abkommen.

Bundesstrafgericht, Urteil CA.2022.1 vom 6. Oktober 2022