Eine Frau aus dem Kanton Glarus mietete einen Lieferwagen. Im Vertrag wählte sie «Vollkasko, Selbstbehalt: 1000 Franken». Sie verursachte einen Schaden. Der Autovermieter forderte von der Frau die Begleichung der Reparaturkosten von Fr. 1131.50. Ausserdem verlangte er 30 Franken Mahngebühren und 150 Franken Umtriebsentschädigung. Das Obergericht Glarus sprach dem ­Vermieter 1000 Franken und die Mahngebühren von 30 Franken zu. Nebst dem Selbstbehalt dürfe der Vermieter keine Umtriebsentschädigung fordern. Das Bundesgericht bestätigte den Entscheid. 

Bundesgericht Urteil 4A_549/2021 vom 16. Dezember 2021