Eine von hundert Kühen ist beim Schlachten trächtig. Dabei stirbt das Kalb im Mutterleib an Sauerstoffmangel (saldo 1/2020). Deshalb dürfen trächtige Kühe nur im Notfall geschlachtet werden. Bei rund der Hälfte erfolgt dies aber gemäss dem Branchenverband Proviande unbegründet. Die trächtige Kuh wurde also ohne zwingenden medizinischen Grund geschlachtet. 

Das soll künftig verhindert werden. Bauern müssen dem Schlachthof bei trächtigen Kühen seit Anfang Februar ein Attest eines Tierarztes vorweisen, das die Notwendigkeit der Schlachtung begründet. Darauf haben sich Bauern, Viehhändler und Fleischverarbeiter geeinigt. Lässt ein Bauer eine trächtige Kuh ohne Begründung schlachten, erhält er 200 Franken weniger vom Schlachtbetrieb. Der Schweizer Tierschutz begrüsst die neue Regelung. Er bezweifelt aber, dass 200 Franken Abzug als Sanktion ­genügen.