Eine Pflegefachfrau wechselte die Stelle. Statt 7650 verdiente sie nur noch 5350  Franken pro Monat. Der Ehegatte beantragte im Scheidungsverfahren, der Frau sei weiterhin ein Einkommen von 7650 Franken anzurechnen. Das Bezirks- und das Obergericht Zürich folgten dieser Argumentation. Das Bundesgericht aber hiess die ­Beschwerde der Frau gut. Ein höheres ­Einkommen als das effektiv erzielte sei nur dann anzunehmen, wenn jemand offensichtlich auf Ein­kommen verzichte, um dem Ex-Partner zu schaden. Der Fall geht zurück ans Obergericht. Es muss klären, ob es der Frau möglich wäre, eine Stelle mit dem früheren Lohn zu finden. 

Bundesgericht, Urteil 5A_403/2019 vom 12. März 2020