Wer sich über den Betreiber einer ­Schweizer Internetseite informieren wollte, konnte das bis Ende 2020 auf Switch.ch tun. Seit Anfang Jahr gibt die zentrale ­Datenbank für alle Schweizer Websites aber keine Personendaten mehr preis. Eine Ausnahme macht Switch nach eigenen Angaben nur noch, wenn ein Kunde eines Internetshops die bestellte Ware nicht erhält und der Kundendienst nicht auf ­Beschwerden reagiert.

Das Bundesamt für Kommunikation sagt, man habe die Schweizer Regeln an die EU-Richtlinien angepasst. In der EU ist die Abfrage schon seit 2018 nicht mehr möglich.

Allerdings sind einige EU-Länder wie zum Beispiel Deutschland der Schweiz ­einen Schritt voraus: Dort gilt für alle ­Websites eine Impressumspflicht. Sie müssen also die Personendaten der Betreiber angeben. In der Schweiz gilt die Impressumspflicht nur für geschäftliche Internetseiten, nicht für private.