Eine Angestellte des Kantonsspitals ­Baselland war mit dem Arbeitszeugnis nicht einverstanden. Sie beschwerte sich beim Verwaltungsgericht Baselland. Da gab man der Frau teilweise recht. Die Formulierung «In Konfliktsituationen legte sie Wert darauf, dass faire ­Diskussionen geführt werden» sei aus dem Zeugnis zu streichen. Der Satz ­könne den Eindruck erwecken, die ­Angestellte sei stur und rechthaberisch. Eine Ergänzung des Zeugnisses mit dem Wortlaut eines früheren Zwischenzeugnisses wies das Gericht dagegen ab. Es bestehe kein Anspruch auf dieselbe ­Formulierung wie im Zwischenzeugnis.

Kantonsgericht Basel-Landschaft, Urteil 810 20 27 vom 12. August 2020