Die Ausgleichskasse Luzern verweigerte einer 55-jährigen Frau für die Jahre 2017, 2018 und 2019 die Verbilligung der Krankenkassenprämie. Grund: Die Frau besitzt Wohneigentum. Die Kasse rechnete den Eigenmietwert zum Einkommen. Dagegen reichte die Frau Beschwerde ein.

Bei der Verhandlung am Kantons­gericht Luzern ist die Frau von ­einem Rechtsanwalt vertreten. Er argumentiert vor dem Einzelrichter mit dem effektiv erzielten Einkommen seiner Mandantin. Die Vora...