Kontogebühren: «Kann ich im Kanton Solothurn die Kontogebühren steuerlich abziehen?»

Ja. Das steht auf Seite 21 in der Wegleitung des Kantons Solothurn. Auch Konto­eröffnungs- und Saldierungsspesen sowie ­belastete Zinsen sind abziehbar. In anderen Kantonen darf man oft nur die effektiven Kosten für die Wertschriftenverwaltung oder eine Pauschale abziehen.         

Verrechnungssteuer: «Wie kann ich erkennen, ob ein Bankkonto der Verrechnungssteuer unterliegt oder nicht?»

Das steht auf der jeweiligen ­Zinsbescheinigung der Bank. Ist darauf nichts vermerkt, wurde keine Verrechnungssteuer abgezogen.

Badezimmerrenovation: «Wir sind Wohnungseigentümer und haben in unserem ­­Badezimmer die Badewanne und die Plättli ersetzt. Sind diese Kosten als Unterhalt abzugsfähig?»

Ja. Es handelt sich um werterhaltende Investitionen. Und diese können bei den Liegenschafts­kosten in Abzug gebracht werden. 

Transportkosten: «Ich wohne im Kanton Zug und leide an Multipler Sklerose. Kann ich die Taxikosten zum Arzt in Abzug bringen?» 

Ja, wenn Sie den Arzt nicht mit den öffent­lichen Verkehrsmitteln aufsuchen können.

Kinderkrippe: «Wir wohnen im Kanton Bern und sind beide erwerbstätig. Für die Betreuung unserer Tochter in der Kinderkrippe zahlen wir 6000 Franken pro Jahr. Sind die Kosten voll abzugsfähig?»

Ja. Für die Betreuung eines Kindes durch Drittpersonen können im Kanton Bern bis zu 8000 Franken und auf Bundesebene bis zu 10 100 Franken in Abzug gebracht werden.

Elternunterstützung: «Ich wohne im Kanton Zürich. Meine Eltern leben im Ausland und sind erwerbsunfähig. Ich unterstütze sie finanziell. Kann ich dafür einen Abzug geltend machen?»

Ja. Im Kanton Zürich beträgt dieser Abzug 2700 Franken pro unterstützte Person, sofern man diesen Betrag wirklich bezahlt hat. Die Zahlungen müssen durch Bank­belege bewiesen werden. 

Bestattungskosten: «Meine Frau ist verstorben. Sind die Bestattungskosten abzugsfähig?»

Nein. Kosten im Zusammenhang mit einem Todesfall können bei der Einkommenssteuer nicht abgezogen werden. 

Ferienwohnung: «Mein Sohn lebt in Holland und hat sich in der Schweiz eine Ferienwohnung gekauft. Muss er für die Wohnung in der Schweiz Steuern zahlen?»

Ja. In der Schweiz muss Ihr Sohn den Wert der Wohnung als Vermögen sowie den Eigenmietwert als Einkommen versteuern. Er ­erhält von der Steuerverwaltung jährlich ein Steuererklärungs­formular, in welchem er neben der Liegenschaft in der Schweiz ­seine weltweiten Einkünfte und Vermögenswerte deklarieren muss. 

Sozialhilfe: «Ich bin arbeitslos und wurde ausgesteuert. Heute beziehe ich Sozialhilfe. Muss ich trotzdem eine Steuererklärung ausfüllen?»

Ja. Sozialhilfeleistungen sind zwar steuerfrei. Die Steuererklärung müssen Sie aber trotzdem aus­füllen und einreichen. 

Wohnrecht: «Meine Eltern haben mir ihre Wohnung überschrieben, aber das Wohnrecht behalten. Wer zahlt nun welche Steuern?»

Sie müssen bei Ihrem Vermögen den Steuerwert der Eigentumswohnung ­versteuern. Ihre Eltern müssen den Eigenmietwert versteuern. 

Arbeitszimmer: «Ich bin angestellt, arbeite aber mehrheitlich von zu Hause aus. Darf ich die Kosten für mein Arbeitszimmer bei den Berufskosten geltend machen?»

Ja. Allerdings nur dann, wenn Ihr Arbeitgeber Ihnen keinen ­Arbeitsplatz zur Verfügung stellt und ein wesentlicher Teil der Arbeit von zu Hause aus erledigt wird.

Autoleasing: «Ich habe ein Auto geleast. Es hat einen Wert von 50 000 Franken. Wie muss ich das Auto in der Steuererklärung  des Kantons Luzern deklarieren?»

Gar nicht. Der Wagen gehört nicht Ihnen, er ist somit auch kein Bestandteil Ihres Vermögens. 

Bonus: «Ich habe von meinem Arbeitgeber einen Bonus erhalten. Muss ich diesen in der Steuererklärung speziell erwähnen?»

Nein. Der Bonus ist in Ihrem Lohnausweis enthalten und ­gehört zum Nettolohn, den Sie bei Ihren Einkünften deklarieren. 

Militärdienst: «Mein Sohn ist in der Rekrutenschule. Was muss er künftig beim Ausfüllen seiner Steuererklärung beachten?»

Ihr Sohn erhält von der Aus­gleichs­kasse eine Bescheinigung über den Erwerbsersatz. Diese muss er dann seiner Steuererklärung beilegen und seine Einkünfte im Militärdienst als Einkommen deklarieren. Der Sold ist steuerfrei.

Ferienhaus: «Ich wohne in Uster und habe in Italien ein Ferienhaus gekauft. Wie muss ich dieses in der Schweizer Steuererklärung deklarieren?»

Im Kanton Zürich müssen 70 Prozent des Kaufpreises einer im ­Ausland erworbenen Liegenschaft als Vermögenssteuerwert angegeben werden. Der Eigenmietwert beträgt momentan 3,5 Prozent des Vermögenssteuerwertes. Die Schweizer Steuerbehörden erheben keine Steuern auf eine Liegenschaft, die sich im Ausland befindet. Die Liegenschaft wird aber für die Festlegung des für Sie massgebenden Steuersatzes berücksichtigt. 

Reparaturkosten: «Ich bin Mieterin und musste das kaputte Lavabo ersetzen. Sind diese Kosten vom Einkommen abziehbar?»

Nein. Abzüge für den Liegenschaftsunterhalt kann nur der ­Eigentümer machen. 

Ausbildungskosten: «Ich wohne im Kanton Bern. Mein Chef legte mir nahe, die Lastwagenprüfung zu machen. Sind die damit verbundenen Kosten abzugsfähig?»

Ja. Aber nur, soweit Ihr Arbeitgeber sich nicht an den Kosten beteiligt. Berufsorientierte Aus- und Weiterbildungskosten können im Kanton Bern bis zu einem Betrag von jährlich 12 000 Franken vom Einkommen abgezogen werden.

Kinderabzug: «Mein Sohn ist 17 Jahre alt und hat seine Lehrstelle verloren. Kann ich den Kinderabzug trotzdem geltend machen?»

Ja. Dies deshalb, weil Ihr Sohn noch minderjährig ist. Der Kinderabzug wird erst dann nicht mehr gewährt, wenn ein voll­jähriges Kind sich nicht in einer Ausbildung befindet.

Kindersparkonto: «Wir haben kleine Kinder. Müssen wir auch das Geld auf den Bankkonten der Kinder versteuern?»

Ja. Als Eltern sind Sie so lange für das Vermögen Ihrer Kinder steuerpflichtig, wie die Kinder minderjährig sind und keine eigene Steuererklärung ausfüllen. 

Eigenmietwert: «Ich besitze eine Wohnung. Meine Tochter ist ausgezogen. Kann ich für das seither leerstehende Kinderzimmer einen Abzug machen?»

Ja. Unter der Voraussetzung, dass das Zimmer tatsächlich nicht mehr genutzt wird. Dann ist beim Eigenmietwert ein Unternutzungs­abzug möglich.