Eine Skifahrerin überquerte eine Piste in Samnaun GR. Sie stiess mit einem ­Skifahrer zusammen, der den Hang hinabfuhr, und verletzte sich. Sie beschuldigte den Mann der fahrlässigen Körperverletzung. Damit blitzte die Frau aber vor allen Instanzen ab. Auch das Bundes­gericht sprach den Skifahrer frei. Wer eine Piste überquere, müsse sich laut den Regeln des internationalen ­Skiverbands vorher umschauen. Die Frau habe diese Regel missachtet. Der Mann habe nicht mit ihrem Manöver rechnen müssen.

Bundesgericht, Urteil 6B_1178/2021 vom 17. Januar 2023