Ja. Für Kassenobligationen gilt derselbe ­Einlegerschutz wie für Konten. Sparer sind dabei bis zu 100 000 Franken gesichert. Voraus­setzung ist, dass die Kassenobligationen im Namen des Inhabers bei der aus­gebenden Bank hinterlegt sind. Heutzutage ist das kein physisches Papier mehr. Das auf  Ihren ­Namen lautende Guthaben ist elektronisch erfasst.