Nein. Der Mieter muss laut Gesetz einen zumutbaren Nachmieter vorschlagen. Dieser muss zahlungsfähig und bereit sein, den Mietvertrag zu den gleichen Bedingungen zu übernehmen. Dann sind Sie vorzeitig aus dem Mietverhältnis entlassen. Diese Voraussetzungen dürfen durch den Vertrag nicht erschwert werden. Die Klausel zur Umtriebsentschädigung ist ungültig.