Der Mieter eines Büros in Zürich wollte vorzeitig vom Mietvertrag zurücktreten. Er schlug zwei Nachmieter vor, die das Objekt im bestehenden Zustand übernehmen wollten. Der Vermieter übergab das Büro einem der vorgeschlagenen Mieter. Vom bisherigen Mieter forderte er 11 000 Franken Schadenersatz für Mängel sowie einen fehlenden Schlüssel, was einen Schlosswechsel erforderlich mache. Der Mieter stellte sich auf den Standpunkt, dass der Nachmieter das Objekt mit allen Mängeln übernommen habe. Das Bezirksgericht Zürich sprach dem Vermieter einen Teil der Forderung zu. Begründung: Mängel würden nur mit dem Einverständnis des Vermieters auf den Nachmieter übergehen. Der Mieter müsse aber nur 1596 Franken zahlen. Insbesondere muss er nicht für den Ersatz der gesamten Schliessanlage zahlen, sondern nur für das Schloss an der Tür der gemieteten Büroräume.

Obergericht Zürich, Urteil PD210001 vom 16. Februar 2021