Kreditkartenherausgeberin Viseca ­ändert die Bedingungen ihrer Reise­annullationsversicherung per 1. Januar 2022. Wer seine Ferien mit der Karte zahlt, ist neu nicht nur einmal pro Jahr bis zu 10 000 Franken gegen Reisestornierungen versichert, sondern mehrere Male. Zudem sind neu Reisen bis 90 Tage versichert statt wie bisher nur bis 45 Tage.

Für coronabedingte Annullationen sieht das Kleingedruckte in den Allgemeinen ­Versicherungsbedingungen allerdings Verschlechterungen vor. Bisher übernahm die Versicherung die Stornierungskosten, wenn das ­Leben der Reisenden durch eine Epidemie «konkret gefährdet» war oder eine amtliche Stelle von einer Reise abriet. Neu zahlt Viseca nur noch, wenn eine Person schwer erkrankt oder in Quarantäne gehen muss. Verbietet eine Behörde die Einreise oder schliesst ein Hotel pandemiebedingt, besteht kein Versicherungsschutz.

Viseca-Sprecher Nicolas Kucera sagt: «Die Versicherer wollen sich vor einem un­kalkulierbaren Risiko schützen.» Tatsächlich ist Viseca mit der Regelung nicht ­allein. Auch Cembra, Cornèrbank und Swisscard führten ähnliche Klauseln ein.

Tipp: Buchen Sie nur Reisen, die kostenlos annullierbar sind.