In 108 Poststellen gibt es Automaten, an denen Kunden Einzahlungen tätigen können. Für den Empfänger der Auto­matenzah­lung fällt trotzdem eine Schaltergebühr an. Bei ­einem Betrag von 60 Franken ist es je nach­ Einzahlungsschein ein ­Betrag von Fr. 1.60 oder 2.40. ­

Warum erhebt die Post eine Schaltergebühr, wenn doch die Kunden die Einzahlungsscheine ­selber scannen? Die Post schreibt dazu nur: «Für alle Zugangs­punkte gelten die gleichen Gebühren.»

Einzahler können die Schalter­gebühr nur vermeiden, wenn sie Zahlungsaufträge direkt der ­Post­finance schicken oder via ­E-Finance ausführen.