SBB-Kunden, die das Halbtax-, Gleis 7- oder Generalabo verloren haben, können eine Ersatzkarte verlangen. Diese kostet 30 Franken. Wer die Karte nicht sofort benötigt, kann mit dem Kauf auch zuwarten und zuerst auf www.sbb.ch eine Verlustmeldung machen. Das ist vor allem dann zweckmässig, wenn die Karte im Zug abhanden kam. Eine Verlustmeldung per Internet ist gratis. Anders am Bahnhof: Dort kostet dies 15 Franken. Wird das Abo gefunden, verlangen die SBB eine Rückgabegebühr von 10 Franken. Beim GA sind es 5 Franken. 

Teurer kommt der Verlust eines GA mit monatlicher Ratenzahlung. Diese Abos sind nach 4 Monaten monatlich kündbar. Deshalb kann sich der Kauf für Leute lohnen, die das GA zum Beispiel nur für ein halbes Jahr benötigen. 

Das dachte auch eine Studentin, die bald im Ausland studieren wollte. Nachdem ihr Abo gestohlen wurde, beschieden ihr die SBB, sie müsse nun die Raten bis zum Ablauf eines Jahres zahlen. Gemäss den AGB der SBB verliert ein Kunde mit dem Abo das Kündigungsrecht: «Wird die Originalkarte inklusive allfälliger Ersatzkarten nicht an die SBB zurückgegeben, so kann die Kündigung des Vertrages erst auf den letzten Geltungstag der Karte erfolgen.» 

Die SBB rechtfertigen die Praxis mit schlechen Erfahrungen: «Wir haben die Erfahrung gemacht, dass ­einige Kunden  – obwohl sie die Ersatzkarte zurückgaben und das GA nicht mehr bezahlen – die Originalkarte nach wie vor besitzen und mit ihr fahren.»