Niemand muss sich die AHV-Rente ab dem Zeitpunkt der ordentlichen Pensionierung auszahlen lassen. Wer dann noch erwerbstätig ist oder aus andern Gründen das AHV-Geld nicht braucht, kann den Bezug der Rente aufschieben – bei der AHV maximal um fünf Jahre. Der spätere Bezug führt zu ­einer höheren Rente. Denn mit jedem Jahr Aufschub muss die AHV ein Jahr weniger lang Rente zahlen. 

Eine 64-jährige Frau, die ihre ­Rente erst ab 65 w...