Abtretende Bundesräte haben es gut: Nach nur vier Amtsjahren haben sie – unabhängig vom  Alter – Anspruch auf ein «Ruhegehalt» in der Höhe eines halben Jahreslohns. Gegenwärtig sind das rund 228 000 Franken pro Jahr. Das Geld gibt es ein Leben lang. Ob der Rücktritt freiwillig erfolgte oder nicht, spielt keine Rolle.

Anspruch auf ein Ruhegehalt ­hatte etwa Ruth Metzler – nach nur vierjähriger Amtszeit im Alt...