Rund 220 selbständige Raiffeisen-Banken gibt es in der Schweiz. Einige wenige Filialen gehörten bisher zu Raiffeisen Schweiz, der Dachgenossenschaft aller Raiffeisenbanken des Landes. Dazu zählten die Niederlassungen in Thalwil ZH und Bern. Sie sind seit Anfang Jahr aber ebenfalls selbständige Genossenschaften. Bis Mitte 2022 sollen die Filialen in Winterthur und St. Gallen folgen, Basel und Zürich sind Anfang 2023 an der Reihe.
Kunden der Raiffeisen-Banken können Genossenschafter werden. Sie zeichnen dazu einen Anteilsschein. Der tiefste Nennwert beträgt gemäss den Raiffeisen-Statuten 200 Franken, bei den neu gegründeten Genossenschaften sind es 500 Franken. Pro Person sind Anteilsscheine bis maximal 20 000 Franken möglich.
Einzige Pflicht des Anlegers ist es, den Betrag für den Anteilsschein zu überweisen. Im Gegenzug darf er an der jährlichen Generalversammlung teilnehmen, über die traktandierten Geschäfte abstimmen und den Verwaltungsrat wählen. Mitglieder profitieren je nach Genossenschaft von Sonderkonditionen – etwa einer kostenlosen Kontoführung, höheren Zinsen oder vergünstigten Eintritten zu Kulturveranstaltungen.
Inhaber von Anteilsscheinen müssen kaum mit einem Verlust rechnen: Die Raiffeisenbanken äufnen einen Solidaritätsfonds. Gerät eine in Schwierigkeiten, helfen die anderen mit Kapital aus.
Soll man Anteilsscheine erwerben? Das fragen sich einige Kunden, die in den letzten Wochen ein Angebot ihrer selbständig werdenden Filiale erhielten. Ein Anreiz bildet die Verzinsung der Einlage mit 1,5 bis 2,25 Prozent Zins. Im Durchschnitt der vergangenen zehn Jahre waren es knapp 2 Prozent. Der Zinssatz ist nicht garantiert, er wird jedes Jahr an der Generalversammlung beschlossen. Aufgrund des Geschäftsmodells kann aber ein regelmässiger Zins erwartet werden. Die Einnahmen der Raiffeisenbanken bestehen zum grössten Teil aus Hypothekarzinsen, die mit langjährigen Verträgen abgesichert sind.
Angesichts der mickrigen Zinsen auf Sparkonten kann sich die Verzinsung der Anteilsscheine sehen lassen. Weil ein Kunde aber je nach Genossenschaft nur einen oder wenige Anteilsscheine zeichnen darf, liegt das Ertragspotenzial bei wenigen Franken pro Jahr: 1,5 Prozent Zins auf einen Anteilsschein von 500 Franken ergeben gerade einmal Fr. 7.50 Zins. Genossenschaftsscheine sind also eher Sympathiebezeugungen der Kunden, verbunden mit einem kleinen jährlichen Dankeschön der Bank.
Kantonalbanken bergen mehr Chancen – aber auch Risiken
Auch an 13 der 24 Kantonalbanken kann man sich beteiligen (siehe Tabelle im PDF). Ihre Anteile werden an der Börse gehandelt. Die andere Hälfte der Kantonalbanken gehört den Kantonen. Die Graubündner, Thurgauer, Basler und Basellandschaftliche Kantonalbank geben sogenannte Partizipationsscheine heraus. Das sind Anteile ohne Stimmrecht. Bei den übrigen neun kann man Anteile in Form von Aktien erwerben.
Kantonalbank-Beteiligungen bringen mehr Ertrag als die Raiffeisen-Papiere. Dieses Jahr zahlen die Kantonalbanken zwischen 2,6 und 4,7 Prozent Dividende aus. Im Zehnjahresdurchschnitt waren es 3,5 Prozent. Die beste Gesamtrendite der letzten zehn Jahre – Kursgewinne und Dividenden – erzielten die Papiere der Waadtländer Kantonalbank mit einem Plus von 144 Prozent. Schlusslicht ist die Basellandschaftliche Kantonalbank mit 3 Prozent.
Die Einnahmen der Kantonalbanken stammen zu etwa 60 Prozent aus dem stabilen Hypothekargeschäft. Rund 28 Prozent der Erträge werden im Kommissions- und Dienstleistungsgeschäft erzielt, wozu auch die Vermögensverwaltung gehört.
Die Kantonalbanken verfügen über solide Eigenkapitalquoten von durchschnittlich 7,5 Prozent der Bilanzsumme. Am besten kapitalisiert ist die Bündner Kantonalbank (7,9 Prozent Eigenkapital), am wenigsten die Glarner Kantonalbank (6,2 Prozent). Sollte eine Kantonalbank in Schwierigkeiten geraten, bürgt der jeweilige Kanton. Nur die Kantone Bern, Waadt und Genf haben die Staatsgarantie abgeschafft.