Eine Mieterin aus dem Kanton Freiburg verlangte vom Vermieter wegen Mäusen, verstopfter Abwasserleitungen und defekter Storen eine Mietzinsreduktion. Daraufhin brach der Vermieter die Wohnungstüre der Mieterin auf und drohte, er werde sie spitalreif schlagen. Das ­Mietgericht in Bulle FR entschied, dass die Mieterin für die Mängel 3090 Franken erhält. Wegen der Drohungen reduzierte es die Miete bis zum Auszug der Mieterin um 115 Franken. Das Kantons­gericht Freiburg sprach der Frau zudem 881 Franken zu. Das entspreche 20 Prozent des Mietzinses bis zum Auszug.

Kantonsgericht Freiburg, Urteil 102 2020 129 vom 11. Januar 2021