Ein Autofahrer aus dem Kanton Jura ­rügte an einer Tankstelle den Fahrstil ­eines anderen Automobilisten mit schroffen Worten. Er sagte: «Du bist krank, du fährst wie ein Idiot.» Der Streit eskalierte und der kritisierte Autofahrer griff den Jurassier an. Dieser erlitt ­Ver­letzungen an Nacken, Rücken und im Gesicht. Die Suva übernahm die ­Arzt­kosten des Verletzten, kürzte aber die Unfalltaggelder um die Hälfte. Das Bundesgericht bestätigte den Entscheid: Der Verletzte habe den anderen mit seinen Vorwürfen provoziert und dadurch die Verletzungen mitverursacht. 

Bundesgericht, Urteil, 8C_773/2021 vom 24. Mai 2022