Ja. Eltern müssen zwar die Prämien ihrer minderjäh­rigen Kinder zahlen, doch Schuldner sind die Ver­sicherten der Krankenkasse. Sie durfte Sie also betreiben. Falls Sie nicht zahlen können, wird die Kasse letztlich mit einem Verlustschein Vorlieb nehmen müssen. Er verjährt aber erst nach 20 Jahren.