Was in parlamentarischen Kommissionen beraten wird und wie die einzelnen Parlamentarier abgestimmt haben, ist vertraulich. Das steht in Artikel 47 des Parlamentsgesetzes. Doch einige Bundesparlamentarier beschäftigen persönliche Mitarbeiter, die hauptberuflich als Berater für PR-Agenturen arbeiten. Die Mitarbeiter haben Zugriff auf vertrauliche Protokolle und Unterlagen der parlamentarischen Kommissionen. Das zeigt eine Recherche des Juristenmagazins «Plädoyer»...