Eine Autofahrerin missachtete in Ennetbaden AG ein Fahrverbot. Die Staats­anwaltschaft Baden AG büsste die Frau mit 100 Franken und überwälzte ihr die Verfahrenskosten von 231 Franken. Beweis für das Vergehen war ein Foto der Stadtpolizei Baden. Diese hatte eine automatische Kamera zur Kontrolle der vorbeifahrenden Autos installiert. Die Frau erhob Einsprache mit der Begründung, die ­Fotoanlage sei illegal. Das Bezirksgericht gab ihr recht und sprach sie frei. Im Kanton Aargau bestehe keine gesetzliche Grundlage für automatische Verkehrs­überwachung.

Bezirksgericht Baden, Urteil ST.2021.39 vom 9. September 2021