Seit 2013 dürfen Neonikotinoide in der Schweiz nur stark eingeschränkt eingesetzt werden. Der Grund: Diese Pestizide führen zum Tod von Bienen und anderen Insekten. Dennoch erlaubt das Bundesamt für Landwirtschaft seit Jahren immer wieder die vorübergehende Anwendung. Jüngstes Beispiel: Die Bauern dürfen bis Ende Oktober sieben Produkte einset­zen, die Acetamiprid enthalten. Sie dürfen mit den Spritzmitteln zweimal Tomaten, Gurken oder Peperoni, abe...