Rund um Anlagen zur Trinkwassergewinnung ist fast alles verboten: Baustellen, Parkplätze, Misthaufen, Futtersilos, Baumschulen, Reben, Gemüsebeete, Sport- und Schiessanlagen, Golfplätze und Friedhöfe. Niemand darf Schweine halten oder Gülle ablassen.  

Nur eines ist erlaubt: Bauern dürfen in unmittelbarer Nähe zu den Trinkwasser­anlagen Pestizide verspritzen. Das Bundesamt für Landwirtschaft untersagt bloss den Einsatz von 20 bestimmt...