Die zweite Säule funktioniert grundsätzlich wie ein Sparbüchlein: Jeder Angestellte zahlt jeden Monat einen Teil seines Lohns in seine Pensionskasse ein. Das angesparte Geld kann er sich dann bei der Pensionierung als monatliche Rente oder als Kapital auszahlen lassen. 

Die Pensionskassen müssen das angesparte Altersguthaben laut Gesetz verzinsen. Über die Höhe dieses Zinssatzes wird Jahr für Jahr heftig gestritten. Die Versicherten sind an ...