Der Bundesrat entscheidet jedes Jahr im Spätherbst, zu welchem Satz die Pensionskassen die Altersguthaben der Erwerbstätigen im folgenden Jahr mindestens verzinsen müssen. Die von ihm eingesetzte Kommis­sion beantragt, den Mindestzins von bisher 1 Prozent auf 0,75 Prozent zu senken. Das Gremium besteht vor allem aus Vertretern der Pensionskassen und Versicherungen. Die Senkung um 0,25 Prozent kann je nach Höhe der Ersparnisse eines Versicherten über 1000 Franken ausmachen. Der Entscheid der Kommission erstaunt: Letztes Jahr betrugen die Erträge der Kassen auf den Altersguthaben der Versicherten durchschnittlich 11 Prozent (saldo 13/2020). Den Versicherten mussten sie nur 1 Prozent gutschreiben – der grosse Rest landete in den Reserven.