Die Invalidenversicherung zahlt einem Rentner für die beiden Kinder seiner Frau eine Kinderrente. Die Pensionskasse verweigerte dies. Der Mann gelangte ans Sozialversicherungsgericht Zürich. Dieses wies die Klage des Rentners ab. Das Bundesgericht korrigierte: Laut dem Reglement der Kasse habe der Mann «für jedes Kind Anspruch auf eine Kinderrente». Detaillierter sei der Anspruch nicht geregelt. Diese Unklarheit gehe ­zulasten der Pensionskasse. Sie muss zahlen, selbst wenn der Mann für den Unterhalt der Kinder freiwillig aufkommt.

Bundesgericht, Urteil 9C_617/2019 vom 25. September 2020